LEISTUNGEN
Erstellung von Schadengutachten
Als freier und unabhängiger Kfz-Sachverständiger/Gutachter erstellen wir Ihr Gutachten bei einem Kfz-Haftpflicht- oder Kaskoschaden.
Im Haftpflichtschadenfall ist die Versicherung des Unfallverursachers verpflichtet, den Schaden des Unfallgeschädigten zu ersetzen. Als Regulierungsgrundlage muss dafür bei der gegnerischen Versicherung ein vollständiges Gutachten vorliegen. Folglich sollten Sie bei der Wahl des Gutachters einen Partner auswählen, auf den Sie sich verlassen können. Darum bieten wir Ihnen ein Höchstmaß an Zuverlässigkeit und fachlicher Kompetenz während des gesamten Ablaufs. Schließlich soll Ihnen durch den Schadenfall kein Nachteil bei der Regulierung entstehen.
Im Haftpflichtschadensfall müssen Sie nicht in Vorleistung treten, da die gegnerische Versicherung unsere Kosten übernimmt.
Hinsichtlich Ihrer sonstigen Ansprüche auf Reparaturkosten, Abschleppkosten, ermittelte Wertminderung, einen Rechtsanwalt und andere Rechte, beraten wir Sie gerne ganz unverbindlich und kostenlos.
Im Kaskoschadensfall hat der Versicherungsnehmer bei einem selbst verschuldeten Unfall gemäß den Versicherungsbedingungen Anspruch auf Ersatz der Schäden, welche beim Unfall entstanden sind. Da es sich hierbei ausschließlich um vertragliche Ansprüche handelt, müssen diese streng von den Schadenersatzansprüchen im Haftpflichtschadenfall getrennt werden. Die Höhe der Ersatzleistung richtet sich stets nach den Kaskobedingungen der Versicherung. In der Regel trägt der Versicherungsnehmer eine Selbstbeteiligung.
EINSATZGEBIETE
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